Wie schon mehrfach an dieser Stelle darauf hingewiesen, sehen wir uns aus aktuellen Anlässen gezwungen, auf die bestehende Straßenreinigungssatzung hinzuweisen, wonach Verunreinigungen sofort von dem gereinigt werden müssen, der Sie verursacht hat, hier vom Eigentümer des Hundes oder vom Hundeführer. Wer gegen diese Vorschrift der Satzung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden kann. Dies gilt auch für Privatgrundstücke und für Rad- und Fußwege. Die Hundebesitzer, die Ihre Hunde hier ihr „Geschäft“ verrichten lassen und dies nicht sofort entfernen, müssen wie o.a. demnächst mit einer Anzeige und empfindlichen Geldstrafen rechnen.
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