Bekanntmachung
Bürgerbeteiligung
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung zu ermöglichen. Es soll den Bürgern allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung) gegeben werden.
Für die Bebauungsplanänderung für das Teilgebiet „Am Wiesenberg – Auf der Kreuznacher Chaussee“, Flur 1, 2, 3, 9 und 10, der Ortsgemeinde Rüdesheim, findet die Bürgerbeteiligung am 28. Mai 2009 um 19.30 Uhr im Bürgerhaus statt.
55593 Rüdesheim Jürgen Poppitz
den 21.05.2009 Ortsbürgermeister