Zur Erinnerung

Die Gemeinde Rüdesheim ist Grundstücksbesitzer des parzellierten Wasserlaufes des Mühlenteiches. Wir haben die Anlieger des Bachlaufes gebeten, diesen auf Ihrer Grundstückslänge zu säubern und auszuputzen, so dass ein ungehinderter Wasserlauf stattfinden kann. Die Gemeinde wird in den nächsten Wochen den kompletten Bachlauf säubern, sofern die Anlieger unserer Aufforderung nicht nachgekommen sind. Kostenlose Wasserentnahme gestatten wir aber nur den Anliegern, die den Bachlauf auf Ihrer Grundstückslänge ausgeputzt haben (Bilderdokumentation ist erstellt). Wer dennoch Wasser dem Bachlauf entnimmt, diesen aber nicht ausgeputzt hat, den werden wir mit einem Kostenbeitrag an der Säuberung des, der Gemeinde gehörenden, Bachlaufes in Höhe von 50,- Euro beteiligen, oder die Wasserentnahme aus unserem Gewässer verbieten. Für diese Vorgehensweise bitte ich um Verständnis, da bei Niedrigwasser, wie im vorigen Jahr, ohne Ausputzen des Mühlenteiches kein Wasserlauf mehr möglich ist. Die andere Alternative ist, den Bachlauf nicht mehr anzustellen. Ich glaube dies wäre wohl nicht im Sinne der Gartenbesitzer.
Urlaubsvertretung
Von Donnerstag, d. 26.03., bis Samstag, d. 04.04.09, bin ich in Urlaub. Die Vertretung übernimmt vom der Beigeordnete Herr Heinz Herbert Stephan(Tel.92899235). Die Sprechstunden finden wie gewohnt in meinem Büro, Im Wiesengrunde 69 statt.